Am Sonntag, 25. Oktober, dürfen die Sylter Geschäfte zum letzten Mal in diesem Jahr regulär sonntags öffnen. Danach gilt bis Mitte Dezember wieder das normale Ladenöffnungsgesetz, und der Sonntag gehört dem Spaziergang. Wer an diesem Sonntag einkaufen will, bekommt dazu eine geschenkte Stunde, denn in der Nacht wird die Uhr zurückgestellt.
Was die Bäderverordnung erlaubt
In 95 Kur- und Tourismusorten, darunter Sylt, dürfen Geschäfte vom 15. März bis 31. Oktober und vom 17. Dezember bis 8. Januar auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Erlaubt sind sechs Stunden im Zeitfenster zwischen 11 und 19 Uhr. Welche sechs Stunden genau, legt nach der Verordnung die örtliche Behörde per Allgemeinverfügung fest, nach Anhörung der Betroffenen und der Kirchengemeinden.
Nicht alle dürfen mitmachen. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte bleiben nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sonntags zu. Erlaubt ist der Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs, vor allem für Gäste. Gedacht ist das für Sonnenbrillen, Friesennerze und Mitbringsel. Wer eine Einbauküche braucht, wartet bis Montag.
Feiertage haben eigene Zeiten
Am Karfreitag und am ersten Weihnachtstag gilt die Regel nicht, dann bleibt alles zu. Für einzelne weitere Feiertage gelten gesonderte Zeiten: Ostersonntag durfte in diesem Jahr von 14 bis 18.30 Uhr geöffnet werden, Ostermontag von 11 bis 17 Uhr. Die Gemeinde Sylt veröffentlicht die Zeiten vor den Feiertagen auf ihrer Website.
Wie es weitergeht
Vom 1. November bis 16. Dezember sind Sonntage auf Sylt wieder einkaufsfrei. Ab Donnerstag, 17. Dezember, gilt die Bäderverordnung erneut. Der erste verkaufsoffene Sonntag ist dann der 20. Dezember, also der vierte Advent. Die Saison endet am 8. Januar.
Die Verordnung wurde 2023 unverändert um fünf Jahre verlängert und gilt bis zum 13. Dezember 2028. Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen sprach damals von Planungssicherheit für den Handel in den Bäderorten. Sylt hat also noch zwei Sommer lang Sonntage, die halb dem Strand und halb dem Schaufenster gehören.
Kurz und knapp:
| Zeitraum | Sonntagsöffnung |
|---|---|
| bis 25. Oktober 2026 | ja, 6 Std. zwischen 11 und 19 Uhr |
| 1. November bis 16. Dezember | nein |
| 17. Dezember 2026 bis 8. Januar 2027 | ja, 6 Std. zwischen 11 und 19 Uhr |
| 15. März bis 31. Oktober 2027 | ja, 6 Std. zwischen 11 und 19 Uhr |
Quellen: Bäderverordnung im Landesrecht SH · Wirtschaftsministerium SH, Bäderregelung bis 2028 verlängert · Gemeinde Sylt, Öffnungszeiten Ostern 2026
Der Beitrag Letzter Einkaufssonntag: Ab November macht Sylt sonntags wieder zu erschien zuerst auf SYLT1.